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Das Tierschutzgesetz zum Thema Teleimpulsgeräte

Das Tierschutzgesetz (Tier-SchG) vom 01.06.1998 regelt den Umgang mit Tieren. Es basiert auf einem ethisch/anthropozentrischem Ansatz und verbietet keinesfalls Ausbildung und Sport. §2 und §3 des Tier-SchG regeln die Tierhaltung und Ausbildung und §3 Abs. 11 des Tier-SchG regelt die direkte Stromeinwirkung auf Tiere. Der Gesetzestext dazu lautet wie folgt:

 
Wichtige IInfos zu Teleimpulsgeräten

 

"Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seiner Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist."