"Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte
Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere
seiner Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt
und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen
Vorschriften zulässig ist."